Nachhaltige Lösungen für smarte Unternehmen

Abkürzungen

Abkürzung

Erklärung

EMAS

Eco Management System and Audit System

Es ist ein von der EU eingeführtes   System für Großunternehmen zum freiwilligen Management ihrer Umwelteinflüsse.

 

Das Umweltmanagementsystem entspricht der ISO 14001

www.emas.de

EMAS easy

Ist eine für KMU vereinfachte Version von EMAS.

 

ISO 14001

Regelt den Aufbau eines Umweltmanagement Systems

ISO 14005

Diese ISO-Norm gibt Richtlinien vor, wie ein Umweltmanagement System phasenweise eingeführt werden kann.

Dies ist ideal für KMU Unternehmen.

ESG

Environmental Social Governance = Umwelt Gesellschaft Aufsichtsstrukturen

Ist die Basis für die Berichterstattung von Großunternehmen in der EU.

 

DCAM

 

ESRS

Europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Umsetzung zur CSRD und definiert die zu berichtende Inhalte.

CSRD

Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt den rechtlichen Rahmen zur Berichterstattung vor.

 

Geltungsbereich:

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen unterliegen bereits jetzt der NFRD. Sie müssen im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der CSRD berichten.
Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen, müssen den ersten Bericht im Jahr 2026 auf Basis des Jahres 2025 veröffentlichen:

·       Bilanzsumme: ≥ 25 Mio Euro

·       Nettoumsatzerlöse: ≥ 50 Mio Euro

·       Zahl der Beschäftigten: ≥ 250

Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, sind ab 2026 berichtspflichtig. Zudem sind ausgewählte Unternehmen aus Drittstaaten ab 2028 verpflichtet zu berichten.

 

CO2 Kompensation

Kompensation des eigene CO2 Ausstoßes durch Kauf von Kompensationen/Zertifikaten.

 

Seit 2023 unter Green Washing Verdacht. 

Aus unserer Sicht ist die einzige Art der zulässigen CO2 Kompensation, Carbon Removal.

 

Klima neutral / CO2 Neutral

Veraltete Bezeichnung von Unternehmen, die ihren C02 Footprint mittels Kompensationszahlungen ausgeglichen haben.

 

Carbon Offsetting/ REmoval

Methode, um CO2 aus der Luft zu entfernen. Stand 2024 sehr teuer und nur in geringen Maßstab verfügbar. 

ECOMapping

Methode einer physischen Umweltprüfung bei KMU Unternehmen

NFRD

Die CSRD löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive ab, welche die Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU war.

Wird lfd. erweitert.

 

Dieser Anhang enthält alle in den ESRS vorkommenden Abkürzungen (Tabelle 1) sowie alle Begriffsbestimmungen der ESRS (Tabelle 2).

ESRS vorkommenden Abkürzungen Tabelle 1 – Abkürzungen

AMS 

Automatische Messsysteme (Automated Measuring Systems) 

AQI

Luftqualitätsindex (Air Quality Indices) 

AR

Anwendungsanforderungen (Application Requirements) 

AWS

Alliance for Water Stewardship 

BVT

Beste verfügbare Technik 

BVT-assoziierter Emissionswert

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte 

BVT-assoziierter

Umweltleistungswert

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter Umweltleistungswert 

BREF

Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (Best Available Techniques Reference Documents) 

Btu

British Thermal Units 

CapEx

Investitionsausgaben (Capital Expenditure) 

CBD

Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention for Biological Diversity) 

CDDA

Gemeinsame Datenbank für ausgewiesene Gebiete (Common Database on Designated Areas) 

CEN

European Committee for Standardization – Europäisches Komitee für Normung

CENELEC 

Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung

CH4

Methan 

CICES

Gemeinsame internationale Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (Common International Classification of Ecosystem Services) 

CO2

Kohlendioxid 

CRR

Verordnung (EU) 757/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[1] (Eigenkapital-Verordnung – Capital Requirements Regulation) 

DEGURBA

Urbanisierungsgrad (Degree of Urbanisation) 

DR BP-1 

Angabepflicht (Disclosure Requirement, DR) ‒ Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 

DR BP-2 

Angabepflicht –Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 

DR GOV-1

Angabepflicht – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 

DR GOV-2

Angabepflicht – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 

DR GOV-3

Angabepflicht – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 

DR GOV-4

Angabepflicht – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit 

DR GOV-5

Angabepflicht –         Risikomanagement        und        interne        Kontrollen          der

Nachhaltigkeitsberichterstattung 

DR SBM-1

Angabepflicht ‒ Marktposition,     Strategie,               Geschäftsmodell(e)           und Wertschöpfungskette 

DR SBM-2

Angabepflicht – Interessen und Standpunkte der Interessenträger 

DR SBM-3

Angabepflicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell(en) 

DR IRO-1 

Angabepflicht – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 

DR IRO-2

In ESRS enthaltene von den Nachhaltigkeitserklärungen des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 

DNSH

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm) 

DR

Angabepflichten (Disclosure Requirements) 

EBA

Europäische Bankenaufsicht 

EK

Europäische Kommission 

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum 

EFRAG

Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group) 

EFRAG SRB

  Gremium         für        Nachhaltigkeitsberichterstattung         der         Europäischen

Beratergruppe für Rechnungslegung 

(EFRAG Sustainability Reporting Board) 

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung 

EMAS

System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EcoManagement and Audit Scheme) 

EPC

Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energy Performance Certificate) 

E-PRTR

Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑ verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register) 

ESA

Europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) 

ESMA

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) 

ESRS

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) 

ESRS 1

Europäischer    Standard                für            die                Nachhaltigkeitsberichterstattung 1 ‒ Allgemeine Anforderungen 

ESRS 2 

Europäischer    Standard Allgemeine Angaben 

für

die

Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 ‒

ESRS E1

Europäischer    Standard Klimawandel 

für

die

Nachhaltigkeitsberichterstattung E1 ‒

ESRS E2

Europäischer    Standard Umweltverschmutzung 

für

die

Nachhaltigkeitsberichterstattung E2 ‒

ESRS E3

Europäischer Standard Wasser- und Meeresresso

für

urcen

die

Nachhaltigkeitsberichterstattung E3 ‒

ESRS E4

Europäischer Standard für die Biologische Vielfalt und Ökosysteme 

Nachhaltigkeitsberichterstattung E4 ‒

ESRS E5

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E5 ‒ Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 

ESRS G1

Europäischer    Standard                für            die                Nachhaltigkeitsberichterstattung G1 ‒ Unternehmenspolitik 

ESRS S1

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S1 ‒ Eigene Belegschaft 

ESRS S2

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S2 ‒ Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 

ESRS S3

Europäischer Standard für Betroffene Gemeinschaften 

die       Nachhaltigkeitsberichterstattung S3 ‒

ESRS S4

Europäischer Standard für Verbraucher und Endnutzer 

die       Nachhaltigkeitsberichterstattung S4 ‒

EU 

Europäische Union 

 

EU-EHS

Emissionshandelssystem der Europäischen Union 

EBR

Europäischer Betriebsrat 

FPIC

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent) 

VZÄ

Vollzeitäquivalent 

GAAP

Allgemeine           Rechnungslegungsanforderungen          (Generally            Accepted

Accounting Principles) 

THG 

Treibhausgas 

GJ

Gigajoule 

GRI

Global Reporting Initiative 

GWP

Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential) 

HFKW

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe 

IED

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[2](Industrieemissionsrichtlinie – Industrial Emissions Directive)

IFC

Internationale Finanzkorporation (International Finance Corporation) 

IFRS

Internationale      Rechnungslegungsstandards        (International      Financial Reporting Standards) 

IAO

Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation) 

IPBES

Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) 

IPCC

Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Weltklimarat) (Intergovernmental Panel on Climate Change) 

ISEAL

Internationale Allianz für soziale und ökologische Akkreditierung und Kennzeichnung (International Social and Environmental Accreditation and Labelling Alliance)

ISO

Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization) 

ISSB

International Sustainability Standards Board 

ITS

Technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) 

IUCN

Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature) 

KBA

Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (Key Biodiversity Areas) 

kg

Kilogramm 

lb

Pfund 

LEAP

Lokalisieren, Evaluieren, Bewerten, Vorbereiten (Locate Evaluate Assess Prepare) 

LGBTQI

Lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex) 

MDR

Mindestangabepflicht (Minimum Disclosure Requirement) 

MWh

Megawattstunden 

N2O

Distickstoffoxid 

NACE

Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft 

NF3

Stickstofftrifluorid 

NRO

Nichtregierungsorganisationen 

NH3

Ammoniak 

NOX

Stickstoffoxide 

NUTS

Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature of

Territorial Units of Statistics) 

O3

Ozon 

ODS

Ozonabbauender Stoff (Ozone-depleting substance) 

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development) 

OECM

One Earth Climate Model 

OpEX

Betriebsausgaben (Operating Expenditure) 

PBT

Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe 

PCAF

Partnership for Carbon Accounting Financial 

PFC

Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons) 

PM

Feinstaub (Particulate Matter) 

PMT

Persistente, mobile und toxische Stoffe 

POP

Persistente organische Schadstoffe (Persistent organic pollutants) 

REACH

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) 

SBTi

Science Based Targets Initiative 

SBTN

Science Based Targets Network 

SCE

Societas Cooperativa Europaea 

SDA

Sektorspezifischer Dekarbonisierungsansatz (Sectoral Decarbonisation Approach) 

SDG

Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) 

SDPI

Leistungsindikator für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Performance Indicator) 

SE

Societas Europaea 

SEEA

System der integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (System of Environmental-Economic Accounting) 

SEEA EA

System der integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Ökosystemrechnungslegung) (System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting) 

SFDR

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates[3]

(Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im

Finanzdienstleistungssektor – Sustainable Finance Disclosures Regulation) 

SOX

Schwefeloxide 

SVHC-Stoffe

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern) 

TCFD

Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“ (Task Force on ClimateRelated Financial Disclosures) 

TNFD

Task-Force „naturbezogene Finanzinformationen“ (Taskforce on Naturerelated Financial Disclosures) 

UN

Vereinte Nationen (United Nations) 

UNEP

Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme)

UNESCO 

Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) 

vPvB

Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (Very persistent and very bioaccumulative substances) 

vPvM

Sehr persistente und sehr mobile Stoffe (Very persistent and very mobile substances) 

WDPA

Weltweite Datenbank für Schutzgebiete (World Database of Protected Areas) 

WRI

Weltressourceninstitut 

WWF

Weltnaturfonds (World-Wide Fund for Nature)

Tabelle 2 – Begriffsbestimmungen in den ESRS

In dieser Tabelle sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind. 

 

Begriff 

Begriffsbestimmung  

Maßnahmen 

Maßnahmen bezieht sich auf:

i.      Maßnahmen                 und                    Aktionspläne

(einschließlich Übergangspläne), die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen festgelegte Zieleerreicht, und mit denen das Unternehmen auf wesentliche Auswirkungen, Risikenund

Chancen reagiert, und ii. Entscheidungen, diese mit finanziellen, personellen oder technologischen Mitteln zu unterstützen.

Akteur in der Wertschöpfungskette 

Natürliche Personen oder Wirtschaftseinheiten in der vor- oder nachgelagerten

Wertschöpfungskette. Ein Akteur gilt als dem Unternehmen nachgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen erhält (z. B. Händler, Kunden); und als vorgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die bei der Herstellung der eigenen

Produkte oder der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten).

Angemessene Entlohnung 

Ein Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen.

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 

Die Governance-Organe mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen, einschließlich ihrer Ausschüsse. Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der Verwaltungs, Leitungs- oder Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie – wenn es diese Funktion gibt – auch der stellvertretende Geschäftsführer. In einigen Rechtsordnungen bestehen die GovernanceSysteme aus zwei Ebenen, in denen Aufsicht und Management voneinander getrennt sind. In diesen Fällen umfasst die Definition von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen beide Ebenen.

Betroffene Gemeinschaften 

Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das von den Tätigkeiten eines Bericht erstattenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskettebetroffen ist oder sein könnte. Betroffene

Gemeinschaften können von Gemeinschaften, die unmittelbar neben der Betriebsstätte des Unternehmens leben (lokale Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung lebenden Gemeinschaften reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen tatsächlich und potenziell betroffene indigene Völker.

Jährliche Gesamtvergütung 

Die jährliche Gesamtvergütung für die eigene

Belegschaft umfasst Gehälter, Bonuszahlungen, Aktienprämien,

Optionsprämien, nicht-aktienbasierte Vergütung im Rahmen von Anreizplänen, Änderung des Rentenwerts und nicht qualifizierte zurückgestellte Vergütungsgewinne, die im Laufe eines Jahres anfallen.

Erwartete finanzielle Auswirkungen 

Finanzielle Auswirkungen, die nicht den

Erfassungskriterien für die Aufnahme in die

Posten             des             Jahresabschlusses                im

Berichtszeitraum entsprechen und die nicht von den aktuellen finanziellen Auswirkungenerfasst werden. 

Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind 

Ein Wassereinzugsgebiet, in dem mehrere physikalische Aspekte im Zusammenhang mit

Wasser

i. dazu führen, dass sich ein oder mehrere Wasserkörper in einem weniger als guten Zustand befinden und/oder ihren Zustand verschlechtern (im Sinne der

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[4]), was auf erhebliche Probleme in Bezug auf Wasserverfügbarkeit, Wasserqualität und -quantität (einschließlich hohen

Wasserstresses) hindeutet, und/oder  ii. zu Problemen in Bezug auf den Zugang zu Wasser, Problemen in Bezug auf Regulierung oder Reputation

(einschließlich der gemeinsamen Nutzung von Wasser mit Gemeinschaften und der Erschwinglichkeit von Wasser) für seine Anlagen und für die Einrichtungen der wichtigsten Lieferanten führen.

Gebiete mit hohem Wasserstress 

Regionen, in denen der Prozentsatz der gesamten Wasserentnahme hoch (40–80 %) oder extrem hoch (mehr als 80 %) ist, wie im

Wasserrisiko-Atlas „Aqueduct“ des Weltressourceninstituts (WRI) angegeben. Siehe auch Wasserknappheit

Zugehörige Prozessmaterialien 

Materialien, die für den Herstellungsprozess benötigt werden, jedoch nicht Teil des Endprodukts sind, wie Schmierstoffe für die Herstellung von Maschinen.

Schlussfolgerungen      zu       den        besten

verfügbaren              Techniken                (BVT-

Schlussfolgerungen) 

Ein Dokument, das die Teile eines BVTMerkblatts mit den Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken, ihrer Beschreibung, Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit, den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten, den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Umweltleistungswerten, dem Mindestumfang eines Umweltmanagementsystems einschließlich der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Vergleichswerte, den

 

dazugehörigen Überwachungsmaßnahmen, den dazugehörigen Verbrauchswerten sowie gegebenenfalls einschlägigen

Standortsanierungsmaßnahmen[5] enthält.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter Emissionswert (BVT-assoziierter Emissionswert)

Die Spanne von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter

Verwendung einer besten verfügbaren Technik oder einer Kombination von besten verfügbaren Techniken entsprechend der Beschreibung in den BVT-Schlussfolgerungenerzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen, d. h. das mit einer BVT verbundene Emissionsniveau.

Mit den besten verfügbaren Techniken

assoziierter Umweltleistungswert assoziierter Umweltleistungswert)

(BVT-

Die Spanne von Umweltleistungswerten, außer Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer BVT oder einer Kombination von BVT erzielt werden.[6]

Beste verfügbare Techniken (BVT)7

 

Der effizienteste und fortschrittlichste Entwicklungsstand der jeweiligen Aktivitäten und der entsprechenden Betriebsmethoden, der bestimmte Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte und sonstige Genehmigungsauflagen zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern.

i.        Der Begriff „Techniken“ umfasst sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird,

ii.       „verfügbare Techniken“ bezeichnet die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, ganz gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den

Betreiber zugänglich sind, und iii. „beste” die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind.

Verlust an biologischer Vielfalt 

Die Reduzierung eines Aspekts der biologischen Vielfalt (d. h. Vielfalt auf genetischer Ebene, auf Ebene der Arten und der Ökosysteme) in einem bestimmten Gebiet durch Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder physisch-manuelle Entfernung; dies kann in

 

unterschiedlichen Maßstäben erfolgen, vom Aussterben von Populationen bis zum weltweiten Aussterben, und führt zu einer Verringerung der Gesamtvielfalt in derselben Größenordnung.

Biodiversität oder biologische Vielfalt 

Die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dazu gehören Unterschiede bei genetischen, phänotypischen, phylogenetischen und funktionellen Attributen sowie zeitliche und räumliche Veränderungen der Abundanz und der Verbreitung innerhalb von und zwischen Arten, biologischen Gemeinschaften und Ökosystemen.

Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität 

Natura-2000-Netz geschützter Gebiete, UNESCO-Welterbestätten und BiodiversitätsSchwerpunktgebiete (Key Biodiversity Areas,

KBA) sowie andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission[7].

Integrität der Biosphäre oder ökologische

Integrität 

Die Fähigkeit eines Ökosystems, ökologische

Prozesse und eine vielfältige Gemeinschaft von Organismen         zu             unterstützen        und aufrechtzuerhalten.

Blaue Wirtschaft 

Die blaue Wirtschaft umfasst alle Wirtschaftszweige und Sektoren im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren und Küsten, unabhängig davon, ob sie in der Meeresumwelt (z. B. Schifffahrt, Fischerei,

Energieerzeugung) oder an Land (z. B. Häfen, Werften, landgestützte Aquakultur und Algenproduktion sowie Küstentourismus) angesiedelt sind.

BREF- oder EU-Referenzdokumente für die besten verfügbaren Techniken 

Dokumente über den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates9 über Industrieemissionen, das für bestimmte Tätigkeiten erstellt wurde und in dem insbesondere die angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und Verbrauchswerte, die für die Bestimmung der besten verfügbaren Techniken in Betracht gezogenen Techniken sowie die BVT-Schlussfolgerungen und etwaige Zukunftstechniken beschrieben werden, wobei die in Anhang III der

Richtlinie 2010/75/EU.

Bestechung 

Unredliche Überzeugung einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln, indem ihr ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird.

Geschäftsmodell 

Das System des Unternehmens, durch seine Tätigkeiten Inputs in Outputs und Ergebnisse umzuwandeln, mit dem Ziel, kurz-, mittel- und

  

langfristig die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen und Werte zu schaffen. In ESRS wird der Begriff „Geschäftsmodell“ im Singular verwendet, wobei anerkannt wird, dass Unternehmen über mehr als ein Geschäftsmodell verfügen können. 

Geschäftsbeziehungen 

 

Geschäftsbeziehungen sind die Beziehungen des Unternehmens zu Geschäftspartnern, Betrieben in seiner Wertschöpfungskette und anderen nichtstaatlichen oder staatlichen Stellen, die unmittelbar mit seinen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen. Geschäftsbeziehungen beschränken sich nicht auf direkte Vertragsverhältnisse. Sie umfassen auch indirekte Geschäftsbeziehungeninnerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens, die über die erste Ebene hinausgehen, sowie Beteiligungen an

Gemeinschaftsunternehmen oder Investitionen.

Nebenprodukt

 

Ein Stoff oder Gegenstand, der aus einem Herstellungsverfahren hervorgeht, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieses Stoffesoder Gegenstands ist, gilt nicht als Abfall,sondern als Nebenprodukt, wenn folgende

Bedingungen erfüllt sind:

   i.                     Es ist sicher, dass der Stoff oder

Gegenstand weiter verwendet wird, ii. der Stoff oder Gegenstand kann direkt ohne weitere Verarbeitung, die über die normalen industriellen Verfahren hinausgeht, verwendet werden,

iii.      der Stoff oder Gegenstand wird als fester Bestandteil eines Produktionsverfahrens erzeugt und

iv.      die weitere Verwendung ist rechtmäßig, d.h. der Stoff oder Gegenstand erfüllt alle einschlägigen Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen für die jeweilige Verwendung und führt insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen.

CO2-Gutschrift 

 

Ein übertragbares oder handelbares Instrument, das eine Tonne CO2-Äquivalent

Emissionsreduktion oder -entnahme darstellt und nach anerkannten Qualitätsstandards ausgegeben und überprüft wird.  

Kohlendioxidäquivalent CO2e)

(CO2-Äquivalent,

Die universelle Maßeinheit zur Angabe des Erderwärmungspotenzials (Global Warming Potential, GWP) jedes Treibhausgases, ausgedrückt als das GWP einer Einheit von Kohlendioxid. Sie wird verwendet, um die Freisetzung (oder Vermeidung der Freisetzung) verschiedener Treibhausgase auf einer gemeinsamen Grundlage zu bewerten.

Kinderarbeit

 

Arbeit, die Kindern ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit,

 

die 

i.        geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist und/oder 

ii.       ihre Schulbildung beeinträchtigt, indem ihnen die Möglichkeit genommen wird, die Schule zu besuchen, sie dazu zwingt, die Schule frühzeitig zu verlassen, oder dazu führt, dass sie versuchen müssen, den Schulbesuch mit übermäßig langer und schwerer Arbeit zu kombinieren. 

Ein Kind ist definiert als eine Person unter

18 Jahren. Ob bestimmte Formen der „Arbeit“ als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden können, hängt vom Alter des Kindes, der Art und der Arbeitszeit der geleisteten Arbeit sowie den Bedingungen ab, unter denen sie geleistet wird. Die Antwort ist von Land zu Land sowie von Sektor zu Sektor innerhalb eines Landes unterschiedlich.  

Das Mindestalter für die Aufnahme einer

Beschäftigung         sollte        nicht        unter        dem

Mindestalter für den Abschluss der Schulpflicht liegen, in jedem Fall aber nicht unter 15 Jahren gemäß dem Übereinkommen Nr. 138 der

Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter. Ausnahmen sind in bestimmten Ländern möglich, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen unzureichend entwickelt sind; dort gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. 

Diese Länder, für die Ausnahmen gelten, werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf besonderen Antrag des betreffenden Landes und in Absprache mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festgelegt. 

Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften können die Beschäftigung von Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren bei leichter Erwerbstätigkeit zulassen, solange dies ihrer Gesundheit oder ihrer Entwicklung nicht abträglich ist und den Schulbesuch oder die Teilnahme an

Berufsbildungsprogrammen nicht beeinträchtigt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Ausübung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Jugendlichen gefährden kann, beträgt mindestens 18 Jahre.  

Kreislaufwirtschaft 

Ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie.

Grundsätze der Kreislaufwirtschaft 

Die             Grundsätze             der             europäischen

Kreislaufwirtschaft sind:

 

i. Gebrauchstauglichkeit, ii. Wiederverwendbarkeit, 

iii. Reparierbarkeit, iv. Demontage, 

v.             Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung,  vi.            Recycling,  vii. Rückführung in den biologischen Kreislauf,  viii. sonstige Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung. 

Kreislauforientierte Materialnutzungsrate 

Rückführung von Materialien, Bestandteilen und Produkten in der Praxis nach der ersten Nutzung nach folgenden Strategien (in der genannten Rangfolge):

i. Instandhaltung/längere Nutzung, ii. Wiederverwendung/Umverteilung, iii. Aufbereitung/Wiederaufarbeitung, iv. Recycling, Kompostierung oder anaerobe Vergärung.

Die Verwendungsrate ist definiert als das Verhältnis der kreislauforientierten Verwendung von Materialien zur Gesamtverwendung von

Materialien.

Verschlusssachen 

EU-Verschlusssachen gemäß der Definition im

Beschluss 2013/488/EU des Rates[8] über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EUVerschlusssachen oder als von einem Mitgliedstaat als solche eingestuft und gemäß Anlage B dieses Beschlusses gekennzeichnet.

Anpassung an den Klimawandel

Der Vorgang der Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen.

Klimaschutz 

Der          Prozess          der           Verringerung             der

Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der globalen

Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau im Einklang mit dem

Übereinkommen von Paris.

Klimaresilienz 

Die Fähigkeit eines Unternehmens, sich an den Klimawandel und an Entwicklungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel anzupassen. Klimaresilienzumfasst die Fähigkeit, klimabezogene Risikenzu bewältigen und klimabezogene Chancen zu nutzen, einschließlich der Fähigkeit, auf Übergangsrisiken und physische Risiken zu reagieren und sich daran anzupassen. Die Klimaresilienz eines Unternehmens umfasst sowohl seine strategische Resilienz als auch seine Betriebsstabilität gegenüber klimabezogenen Veränderungen, Entwicklungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Klimabezogene Chancen 

Potenzielle positive Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen. Bemühungen zur Eindämmung des

Klimawandels und zur Anpassung an den

Klimawandel können Chancen für Unternehmen

 

eröffnen. Klimabezogene Chancen werden je nach Region, Markt und Industrie, in der ein Unternehmen tätig ist, unterschiedlich sein.

Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund des Klimawandels) 

 

Risiken aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich um ereignisbedingte (akut) oder längerfristige (chronische) Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. 

Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder

Hitzewellen. Chronische physische Risikenentstehen durch längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise

Temperaturänderungen, und ihre Auswirkungen auf den Anstieg der Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser, der Verlust an biologischer Vielfalt und Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden.

Klimabedingte Übergangsrisiken

 

 

 

Risiken, die aufgrund des Übergangs zu einer CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft entstehen. Sie umfassen in der Regel politische Risiken, rechtliche Risiken, technologische Risiken, Marktrisiken und Reputationsrisiken.

Tarifverhandlungen 

  

Alle Verhandlungen, die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren

Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten und ermächtigten

Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden, um

i.          die              Arbeits-                   und

Beschäftigungsbedingungen    festzulegen und/oder

ii.        die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln und/oder die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern oder ihren Organisationen und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen zu regeln.

  Bestätigter        Vorfall        (Kinder-

Zwangsarbeit oder Menschenhandel) 

oder

Vorfall von Kinder- oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel, der nachgewiesen wurde. Zu den bestätigten Vorfällen zählen keine Fälle von Kinder- oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel, die im Berichtszeitraum noch untersucht werden.

  Bestätigter              Korruptions-              oder

Bestechungsfall 

Ein Vorfall von Korruption oder Bestechung, der nachgewiesen wurde. Nicht zu den bestätigten Korruptions- oder

Bestechungsfällen zählen Korruptions- oder Bestechungsfälle, die zum Ende des Berichtszeitraums noch Gegenstand von Ermittlungen sind. Mögliche Verstöße können entweder vom Compliance-Beauftragten des Unternehmens oder einer Person in ähnlicher Funktion oder von einer Behörde festgestellt werden. Die Feststellung durch ein Gericht ist

 

nicht erforderlich.

Verbraucher 

Personen, die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch entweder für sich selbst oder für Dritte erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den Weiterverkauf, den Handel oder für gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche oder berufliche Zwecke. 

Unternehmenskultur 

Die Unternehmenskultur bringt Ziele durch Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die Tätigkeiten des Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder Aufgabenerklärungen oder einen

Verhaltenskodex geleitet.

Korruption 

Missbrauch übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche.

Außerdem umfasst Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen,

Gebühren, Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von einer Person als Anreiz, etwas zu tun, das unredlich, rechtswidrig oder ein Vertrauensbruch in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Dies kann Geld- oder Sachleistungen wie unentgeltliche Waren, Geschenke und Urlaub oder besondere persönliche Dienstleistungen umfassen, die zwecks eines ungerechtfertigten Vorteils erbracht werden oder zu einem moralischen Druck hinsichtlich der Erlangung eines solchen Vorteils führen können.

Glaubwürdige Stellvertretende 

Personen mit hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener Interessenträger aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, indigene Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Entwicklung und Menschenrechte, internationale Gewerkschaften und die lokale Zivilgesellschaft, einschließlich religiöser Organisationen, umfassen.

Aktuelle finanzielle Auswirkungen 

Finanzielle Auswirkungen für die laufende

Berichtsperiode,         die        in         den         primären

Abschlussbestandteilen erfasst werden. 

Dekarbonisierungshebel 

Aggregierte Arten von Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeffizienz, Elektrifizierung,

Brennstoffwechsel,         Nutzung        erneuerbarer

Energien,                    Produktänderung                   und

Dekarbonisierung der Lieferkette, die zu den spezifischen Maßnahmen des Unternehmens passen.

Entwaldung 

Die vorübergehende oder dauerhafte vom Menschen verursachte Umwandlung von

 

bewaldeten in nicht bewaldete Flächen.11 

Schädigung oder geschädigtes Ökosystem  

Chronische menschliche Auswirkungen, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Störung der Struktur, Zusammensetzung und Funktionalität eines Ökosystems führen.

Abhängigkeiten 

Die Situation eines Unternehmens, das für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist.

Ablagerung in Wasser und Boden 

Eine Menge eines Stoffes, die sich in der Umwelt, sei es im Wasser oder im Boden, als Folge regelmäßiger Tätigkeiten, aufgrund von Vorfällen oder infolge von Entsorgungen durch Unternehmen angesammelt hat, unabhängig davon, ob diese Ansammlung am Produktionsstandort eines Unternehmens oder außerhalb stattfindet.

Wüstenbildung 

Landdegradation in ariden, semiariden und trockenen semihumiden Gebieten, die auf verschiedene Faktoren wie Klimaschwankungen und menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. Der Begriff „Wüstenbildung“ bezieht sich nicht auf die natürliche Ausdehnung bestehender Wüsten.

Einleitungen 

Einleitungen von Abwasser beziehen sich auf die Menge des Wassers (in m3) oder des Stoffes

(in kg BSB/Tag oder vergleichbaren Maßeinheiten), die einem Wasserkörper aus einer Punktquelle oder diffusen Quelle zugesetzt wird bzw. darin versickert. Abwasser (oder Einleitungen) sind behandelte Abwässer, die aus einer Kläranlage eingeleitet werden.

Diskriminierung 

Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine weniger günstige Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal dieser Person ist, das unter „verbotene Gründe“ fällt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die Benachteiligung einer Gruppe durch eine Entscheidung ist anhand eines Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe nachzuweisen.

Doppelte Wesentlichkeit 

Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle

Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten

                                                 

11 Anhang I Nummer 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in

Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der

Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger

Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl. L 196 vom 25.7.2022,

  1. 1).
 

Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist.

Haltbarkeit eines Produkts, Bestandteils oder Materials 

Fähigkeit eines Produkts, Bestandteils oder Materials,              bei           bestimmungsgemäßer Verwendung funktionstüchtig und relevant zu bleiben.

Ökologischer Schwellenwert 

Der Punkt, an dem eine relativ geringe Veränderung der äußeren Bedingungen zu einer raschen Veränderung in einem Ökosystem führt. Wenn ein ökologischer Schwellenwert überschritten wurde, kann das Ökosystem möglicherweise nicht mehr mittels seiner inhärenten Resilienz in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehren.

Ausdehnung eines Ökosystems 

Die Größe eines vorhandenen Ökosystems, wobei ein vorhandenes Ökosystem eine zusammenhängende Fläche eines bestimmten Ökosystemtyps ist, der durch eine Reihe von biotischen und abiotischen Komponenten sowie deren Wechselwirkungen gekennzeichnet ist.

Wiederherstellung von Ökosystemen 

Alle vorsätzlichen Tätigkeiten, die die Wiederherstellung eines Ökosystems aus einem geschädigten Zustand auslösen oder beschleunigen.

Ökosystemdienstleistungen 

Der Beitrag von Ökosystemen zu den Vorteilen, die im Rahmen wirtschaftlicher und anderer menschlicher Tätigkeiten genutzt werden, bzw. zu den Vorteilen, die den Menschen aus den Ökosystemen erwachsen. Im Rahmen der Millenniums-Bewertung der Ökosysteme wird zwischen unterstützenden, regulierenden, bereitstellenden und kulturellen

Ökosystemdienstleistungen unterschieden. In der Gemeinsamen Internationalen Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (CICES) werden Arten von Ökosystemdienstleistungen klassifiziert.

Ökosystem(e) 

Ein komplexes dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und

Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine funktionelle Einheit bilden. Eine Typologie der Ökosysteme bietet die Global Ecosystem Typology 2.0 der IUCN.

Emissionen 

Die direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder diffusen Quellen in Luft, Wasser oder Boden.[9]

Beschäftigte 

Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder

Gepflogenheiten entspricht.

Endnutzer 

Personen, die ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung letztlich nutzen oder die für die Nutzung vorgesehen sind.

Chancengleichheit 

Gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Zugang von Einzelpersonen zu Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung, der

 

Beschäftigung, der beruflichen Entwicklung und der Ausübung von Befugnissen, ohne dass sie aufgrund von Kriterien wie Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung benachteiligt werden.

Gleichbehandlung 

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein allgemeiner Grundsatz des europäischen Rechts, der voraussetzt, dass vergleichbare Sachverhalte oder Parteien, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, gleich behandelt werden. Im Zusammenhang mit ESRS S1 bezieht sich der Begriff

Gleichbehandlung“ auch auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wonach es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierungaufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung geben darf. 

Finanzielle Auswirkungen 

Kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen von Risiken und Chancen, die die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens beeinflussen.

Finanzielle Wesentlichkeit 

Nachhaltigkeitsaspekte sind aus finanzieller

Sicht wesentlich, wenn sie Risiken oder

Chancen mit sich bringen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann).

Zwangsarbeit 

Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Der Begriff bezieht sich auf alle Situationen, in denen Personen mit allen Mitteln zur Ausübung einer Arbeit gezwungen werden, und umfasst sowohl traditionelle „sklavenähnliche“ Praktiken als auch moderne Formen von Zwang, bei denen

Arbeitskräfte ausgebeutet werden, wozu auch Menschenhandel und moderne Sklaverei gehören können.

Fossiler Brennstoff 

Nicht      erneuerbare         kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent, FPIC) 

Teil des Rechts indigener Völker, ihre politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten selbst zu bestimmen. Sie stellt drei miteinander verknüpfte und sich ergänzende Rechte indigener Völker dar: das

Recht auf Anhörung, das Recht auf Beteiligung

 

und das Recht auf ihr Land, ihre Gebiete und ihre Ressourcen. FPIC bezieht sich auf indigene Völker und ist im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker(UNDRIP), anerkannt.

Süßwasser 

Grundwasser und Oberflächengewässer mit einer mittleren Jahressalinität von < 0,5 ‰ (in Anhang II der Wasserrahmenrichtlinie genannter Grenzwert).

Verringerung   der       THG-Emissionen             oder Emissionsreduktionen

Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2, 3 oder der THGGesamtemissionen des Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums im Verhältnis zu den

Emissionen                          im                              Basisjahr.

Emissionsreduktionen können unter anderem durch Energieeffizienz, Elektrifizierung, Dekarbonisierung der Lieferanten, Dekarbonisierung des Strommixes, der Entwicklung nachhaltiger Produkte oder Änderungen der Berichtsgrenzen oder Tätigkeiten (z. B. Auslagerung, verringerte Kapazitäten) erreicht werden, sofern sie innerhalb des Betriebs und der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Abbau und vermiedene Emissionen werden nicht als Emissionsreduktionen gezählt. 

Abbau und Speicherung von Treibhausgasen 

Der (anthropogene) Abbau bezieht sich auf die Entfernung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre durch bewusste menschliche Aktivitäten. Dazu gehören die Verbesserung biologischer anthropogener CO2-Senken und der Einsatz chemischer Verfahrenstechnik für den langfristigen Abbau und die langfristige Speicherung. Durch die CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) aus industriellen und energiebezogenen Quellen, die allein kein CO2 aus der Atmosphäre entfernen, kann in Kombination mit der Erzeugung von Bioenergie atmosphärisches CO2 abgebaut werden (Bioenergy with Carbon Capture & Storage, BECCS). Der Abbau kann sich umkehren, wenn gespeicherte GHG aus der vorgesehenen Speicherung zurück in die Atmosphäre gelangen. Wenn beispielsweise ein Wald, der zum Abbau einer bestimmten Menge CO2 angepflanzt wurde, von einem Waldbrand betroffen ist, werden die in den Bäumen gespeicherten Emissionen umgekehrt.

Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP)

Ein Faktor, der die Strahlungsantriebswirkung (Grad der Schädigung der Atmosphäre) einer Einheit eines bestimmten Treibhausgases im Vergleich zu einer CO2-Einheit beschreibt.

Treibhausgase (THG) 

Die in Anhang V Teil 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates[10] aufgeführten Gase. Dazu gehören

 

Kohlendioxid             (CO2),            Methan                (CH4),

Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). 

Beschwerdemechanismen 

Alle routinisierten, staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, über die Interessenträger Beschwerden geltend machen und Rechtsmittel einlegen können. Beispiele für staatliche gerichtliche und außergerichtliche

Beschwerdemechanismen        sind           Gerichte,

Arbeitsgerichte,                                                        nationale

Menschenrechtsinstitutionen, nationale Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden,

Regulierungsaufsichtsbehörden und staatliche Beschwerdestellen. Zu den nichtstaatlichen Beschwerdemechanismen gehören diejenigen, die von dem Unternehmen allein oder gemeinsam mit Interessenträgern verwaltet werden, wie Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene und Tarifverhandlungen, einschließlich der durch Tarifverträge geschaffenen Mechanismen. Dazu gehören auch Mechanismen, die von Industrieverbänden, internationalen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Zusammenschlüssen von Interessenträgern verwaltet werden.

Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene werden von der Organisation entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien verwaltet und sind für die Interessenträger der Organisation direkt zugänglich. Sie ermöglichen es, Beschwerden frühzeitig und direkt wahrzunehmen und anzugehen, wodurch eine Eskalation der Schäden und Beschwerden verhindert werden kann. Darüber hinaus bieten sie wichtige Rückmeldungen zur Wirksamkeit der von der Organisation wahrgenommenen Sorgfaltspflicht gegenüber den unmittelbar betroffenen Personen.

Gemäß dem VN-Leitprinzip 31 müssen wirksame Beschwerdemechanismen legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent, mit den Rechten vereinbar und eine Quelle für kontinuierliches Lernen sein. Zusätzlich zu diesen Kriterien beruhen wirksame Beschwerdemechanismen auf operativer

Ebene auch auf Engagement und Dialog. Für die Organisation kann es schwieriger sein, die

Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen, an

                                                 

System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 1). 

 

denen sie beteiligt ist, zu beurteilen, als die Wirksamkeit der Mechanismen, die sie selbst geschaffen hat.

Grundwasser

Alles          unterirdische           Wasser           in            der

Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund.[11]

Lebensraum 

Der Ort oder die Art des Standorts, an dem ein Organismus oder eine Population in der Natur vorkommt. Wird auch verwendet, um die von einer bestimmten Art oder ihrer ökologischen Nischen erforderlichen Umwelteigenschaften zu bezeichnen.

Zersplitterung von Lebensräumen 

Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Begriff, der eine Reihe von Prozessen beschreibt, durch die der Verlust von

Lebensräumen zur Aufteilung zusammenhängender Lebensräume in mehrere kleinere Flächen führt, die durch ein Netz andersartiger Lebensräume voneinander isoliert sind. Zur Zersplitterung von Lebensräumen kann es durch natürliche Prozesse (wie Wald- und Flächenbrände oder Überschwemmungen) und durch menschliche Aktivitäten (wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder Verstädterung) kommen.

Belästigung 

Eine Situation, „in der ein unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Diskriminierungsgrund (z. B. Geschlecht gemäß der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[12] oder Religion oder Weltanschauung,

Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung gemäß der Richtlinie 2000/78/EG des Rates[13]) mit dem Ziel oder der Wirkung eintritt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder

Beleidigungen geprägtes Umfeld zu schaffen.

Gefährlicher Abfall 

Abfall, der eine oder mehrere der in Anhang III Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[14] über Abfälleaufgeführten gefährlichen Eigenschaften aufweist.

Klimaintensive Sektoren 

Sektoren, die in Anhang I Abschnitte A bis H und Abschnitt L der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates[15] aufgeführt sind (gemäß der Delegierten

 

Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission[16]).

Auswirkungen

Die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Sie können kurz-, mittel- oder langfristig auftreten. Die Auswirkungengeben den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.

Einflussfaktoren 

Alle Faktoren, die Veränderungen in Bezug auf die Natur, anthropogene Vermögenswerte, den Beitrag, den die Natur für den Menschen leistet, und eine gute Lebensqualität verursachen. Direkte Einflussfaktoren können sowohl natürlich als auch vom Menschen verursacht sein. Sie haben direkte physische (mechanische, chemische, Lärm, Licht usw.) Auswirkungen auf die Natur, die auch Verhaltensweisen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der

Klimawandel, Umweltverschmutzung, verschiedene Arten von

Landnutzungsänderungen, invasive gebietsfremde Arten und Zoonosen sowie Ausbeutung. Indirekte Einflussfaktoren wirken diffus, indem sie direkte Einflussfaktoren (durch Einwirkung auf deren Niveau, Richtung oder Anteil) sowie andere indirekte Faktoren verändern und beeinflussen. Wechselwirkungen zwischen indirekten und direkten

Einflussfaktoren führen zu unterschiedlichen

Ketten von Beziehungen, Zuordnungen und Auswirkungen, die je nach Art, Intensität, Dauer und Entfernung variieren können. Diese Beziehungen können auch verschiedene Ausstrahlungseffekte verursachen. Globale indirekte Einflussfaktoren stammen unter anderem aus den Bereichen Wirtschaft, Demografie, Regierungsführung, Technologie und Kultur. Besondere Aufmerksamkeit wird hinsichtlich der indirekten Einflussfaktoren der Rolle der (formellen und informellen)

Institutionen und den Auswirkungen der Produktions-, Liefer- und Verbrauchsmuster auf die Natur, dem Beitrag, den die Natur für den Menschen leistet, und einer guten Lebensqualität gewidmet.

Wesentlichkeit der Auswirkungen 

Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn er sich auf die kurz-, mittel- und langfristigen wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht. Ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt aus der Wirkungsperspektive umfasst Auswirkungenim

Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des

Unternehmens, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen.

Vorfall 

Eine Klage oder Beschwerde, die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens bei dem Unternehmen oder den zuständigen Behörden eingegangen ist, oder ein Fall der Nichteinhaltung, den das Unternehmen im Rahmen etablierter Verfahren festgestellt hat. Etablierte Verfahren zur Feststellung von Nichteinhaltungen können Prüfungen des

Managementsystems, formelle Überwachungsprogramme oder

Beschwerdemechanismen umfassen.

Verbrennung

Die kontrollierte Verbrennung von Abfällen bei hoher Temperatur mit oder ohne energetischer Verwertung.

Unabhängiges Gremienmitglied 

Gremienmitglieder, die ein unabhängiges Urteil ohne jeglichen Einfluss von außen und ohne Interessenkonflikte abgeben. Unabhängigkeit bedeutet in der Regel die Ausübung eines objektiven und ungehinderten Urteils. Als Maßnahme zur Beurteilung des Eindrucks der Unabhängigkeit oder zur Einstufung eines nicht geschäftsführenden Mitglieds der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihrer

Ausschüsse als unabhängig gilt das Fehlen eines

Interesses,              einer              Stellung,              eines

Zusammenschlusses oder einer Beziehung, das aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten beurteilt geeignet ist, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen. 

Indigene Völker 

Es gibt keine einheitliche Definition für indigene Völker, die auf internationaler Ebene vereinbart wurde. In der Praxis herrscht unter den internationalen Agenturen Übereinstimmung darüber, welche Gruppen als indigene Völkerangesehen werden können und als solche besonderen Schutz genießen sollten. Ein wichtiges Kriterium für die Definition indigener

Völker ist ihre Bindung an ein traditionelles

Gebiet           gemäß           Artikel 1           des           IAO-

Übereinkommens Nr. 169, in dem es heißt, dass das Übereinkommen gilt für: „a) in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, die sich infolge ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse von anderen Teilen

 

der nationalen Gemeinschaft unterscheiden und deren Stellung ganz oder teilweise durch die ihnen eigenen Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt ist; b) Völker in unabhängigen Ländern, die als Eingeborene gelten, weil sie von Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonisierung oder der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren und die, unbeschadet ihrer Rechtsstellung, einige oder alle ihrer traditionellen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einrichtungen beibehalten.“ In Artikel 1 Absatz 2 des IAOÜbereinkommens Nr. 169 heißt es ferner: „Das

Gefühl          der          Eingeborenen-          oder

Stammeszugehörigkeit ist als ein grundlegendes Kriterium für die Bestimmung der Gruppen anzusehen, auf die die Bestimmungen dieses

Übereinkommens Anwendung finden.“

Indirekte Treibhausgasemissionen 

Treibhausgasemissionen, die infolge der Aktivitäten eines Unternehmens entstehen, aber an Quellen verursacht werden, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden. Indirekte Emissionen sind eine Kombination aus Scope-2Treibhausgasemissionen und Scope-3Treibhausgasemissionen

Anlage 

Eine ortsfeste technische Einheit, in der eine oder mehrere Tätigkeiten durchgeführt werden, die sich auf Emissionen und

Umweltverschmutzung auswirken könnten.

Interner CO2-Preis 

Preis, den ein Unternehmen verwendet, um die finanziellen Auswirkungen von Änderungen der

Investitions-, Produktions- und Verbrauchsmuster sowie möglicher technologischer Fortschritte und künftiger Kosten für die Emissionsminderung zu bewerten.

Internes CO2-Bepreisungssystem 

Eine organisatorische Regelung, die es dem Unternehmen ermöglicht, CO2-Preise bei der strategischen und operativen Entscheidungsfindung anzuwenden.

Unternehmen verwenden in der Regel zwei Arten von internen CO2-Preisen: Zum einen gibt es den Schattenpreis, bei dem es sich um einen theoretischen Kosten- oder Nominalbetrag handelt, den das Unternehmen nicht in Rechnung stellt, der aber zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen oder Trade-offs in Bezug auf Risikoauswirkungen, neue

Investitionen, den Kapitalwert von Projekten oder Kosten und Nutzen verschiedener Initiativen herangezogen werden kann. Zum anderen gibt es als CO2-Preis eine interne Steuer oder Gebühr, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, einer Produktlinie oder eines anderen Geschäftsbereichs auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen berechnet wird (diese internen Steuern oder Gebühren ähneln der

  

unternehmensinternen

Verrechnungspreisgestaltung).

Invasive oder gebietsfremde Arten 

 

Arten, deren durch menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die biologische Vielfalt, die Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlbefinden darstellt. Der Begriff „gebietsfremd“ bezieht sich auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eingebracht wurde („exotisch“ und „nicht einheimisch“ sind Synonyme für „gebietsfremd“). „Invasiv“ beschreibt die Tendenz eingebrachter Arten zur Ausbreitung in Ökosystemen und zu deren Veränderung. Demnach kann eine Art gebietsfremd sein, ohne invasiv zu sein, sie kann sich aber auch in der Region, in der sie einheimisch ist, ausbreiten und somit invasiv sein, ohne eine gebietsfremde Art zu sein.

Biodiversitäts-Schwerpunktgebiet Biodiversity Area, KBA) 

(Key

Gebiet, das erheblich zur weltweiten Persistenz der biologischen Vielfalt in Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale BiodiversitätsSchwerpunktgebiete, wenn sie eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen, die in fünf Kategorien unterteilt sind: bedrohte biologische Vielfalt, geografisch begrenzte biologische Vielfalt, ökologische Integrität, biologische Prozesse und Unersetzbarkeit. Die World

Database of Key Biodiversity Areas wird von BirdLife International im Namen der

Partnerschaft                      für                    Biodiversitäts-

Schwerpunktgebiete verwaltet.

Landdegradation 

 

Die vielen Prozesse, die den Rückgang oder

Verlust der biologischen Vielfalt, der Ökosystemfunktionen oder ihres Nutzens für die Menschen vorantreiben und die Schädigung aller terrestrischen Ökosysteme umfassen.

Deponie 

 

Eine Abfallbeseitigungsanlage für die Ablagerung von Abfällen oberhalb oder

unterhalb der Erdoberfläche.[17]

Landsysteme und Landsystemwandel 

 

Die terrestrische Komponente des Erdsystems, die alle Prozesse und Aktivitäten im Zusammenhang mit der menschlichen Bodennutzung umfasst. Dazu gehören sozioökonomische, technologische und organisatorische Inputs und Vorkehrungen sowie der Nutzen von Land und die unbeabsichtigten sozialen und ökologischen Ergebnisse gesellschaftlicher Tätigkeiten. Das Konzept der Landsysteme kombiniert die Landnutzung (die Tätigkeiten, Vorkehrungen und Inputs im

Zusammenhang mit der Landnutzung) mit der Bodenbedeckung (die Kombination der physischen Merkmale von Land, das durch die Beobachtung der Erde erfassbar ist).

Landnutzung und Landnutzungsänderungen

Der Begriff „Landnutzung“ bezieht sich auf die menschliche Nutzung einer spezifischen Fläche für einen bestimmten Zweck (beispielsweise als Wohngebiet, für die Landwirtschaft, zur Erholung, zu industriellen Zwecken usw.). Sie wird von der Landbedeckung beeinflusst, ist aber nicht gleichbedeutend mit ihr. Der Begriff „Landnutzungsänderung“ bezieht sich auf eine veränderte Nutzung oder Bewirtschaftung von Land durch Menschen, wodurch sich auch die Landbedeckung ändern kann.

Rechtmäßige Vertreter 

Personen, die gesetzlich oder in der Praxis als rechtmäßige Vertreter anerkannt sind, wie z. B. gewählte Gewerkschaftsvertreter im Falle von Arbeitskräften oder andere ähnlich frei gewählte Vertreter betroffener Interessenträger.

Hebelwirkung 

Die Fähigkeit des Unternehmens, eine Änderung der missbräuchlichen Praktiken einer anderen Partei vorzunehmen, die mit negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verbunden ist.

Lobbytätigkeiten 

Tätigkeiten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse von Regierungen, Regierungseinrichtungen,

Regulierungsbehörden, Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union oder Normungsgremien zu beeinflussen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem folgende:

i. Organisation von oder Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und

Veranstaltungen, ii. Beitrag zu oder Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, Anhörungen oder anderen ähnlichen Initiativen,

iii.      die                           Organisation                           von

Kommunikationskampagnen, Plattformen,

Netzwerken, bürgernahen Initiativen, iv.                  Erstellung/Inauftraggabe                  von                  Strategie- und      Positionspapieren,

Meinungsumfragen, Umfragen, offenen Briefen, Forschungsarbeiten gemäß den von den Regeln des Transparenzregisters abgedeckten Aktivitäten.

Eingeschlossene Treibhausgasemissionen 

Schätzungen künftiger Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch die wichtigsten Vermögenswerte oder Produkte eines

Unternehmens, die innerhalb ihrer Einsatz- bzw. Lebensdauer verkauft werden, verursacht werden.

Langlebigkeit 

Konzeption mit Schwerpunkt auf Instandhaltung und Haltbarkeit, sodass in der Praxis und im jeweiligen Maßstab eine längere Nutzung als standardmäßig vorgesehen gefördert wird und sodass die kreislaufbezogene Behandlung am Ende der Lebensdauer nicht beeinträchtigt wird.

Meeresressourcen 

Biologische und nicht biologische Ressourcen in den Meeren und Ozeanen. Beispiele sind unter

 

anderem           Tiefseemineralien,           Kies          und

Meeresfrüchte.

Wesentliche Chancen 

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit positiven finanziellen Auswirkungen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder bei denen nach vernünftigem

Ermessen davon ausgegangen werden kann).  

Wesentliche Risiken

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen Auswirkungen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann).

Wesentlichkeit 

Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie der Definition der Wesentlichkeit der

Auswirkungen, der finanziellen Wesentlichkeit oder beider Kriterien entsprechen.

Parameter 

Parameter sind qualitative und quantitative Indikatoren, die das Unternehmen verwendet, um die Wirksamkeit der Durchführung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Strategien und die Erfüllung seiner Ziele im Zeitverlauf zu messen und darüber Bericht zu erstatten. Durch Parameter wird auch die Messung der

Ergebnisse des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen auf Personen, die Umwelt und das Unternehmen unterstützt.

Mikroplastik 

Kleine Kunststoffteile, in der Regel kleiner als 5 mm. Eine wachsende Menge an Mikroplastikfindet sich in der Umwelt, einschließlich im Meer, sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Einmal in die Umwelt gelangt, ist Mikroplastiknicht biologisch abbaubar und neigt dazu, sich anzusammeln ‒ es sei denn, es ist speziell für den biologischen Abbau in der freien Natur konzipiert. Die biologische Abbaubarkeit ist ein komplexes Phänomen, insbesondere in der Meeresumwelt. Es gibt zunehmend Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von

Mikroplastik in verschiedenen Umweltbereichen (z. B. Wasser), seiner Auswirkungen auf die Umwelt und möglicherweise die menschliche Gesundheit.

Mindestangabepflicht 

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Strategien, Maßnahmen, Parameter oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.

Natürliche Ressourcen 

Natürlich vorkommendes Naturvermögen (Rohstoffe), das für die wirtschaftliche Produktion oder zum Verbrauch genutzt werden kann.

Naturbasierte Lösungen 

Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur

Wiederherstellung        bzw.        zur       nachhaltigen

 

Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme mit denen soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen wirksam und adaptiv angegangen werden und gleichzeitig das

Wohlergehen der Menschen, Ökosystemdienstleistungen, Resilienz und biologische Vielfalt gefördert werden.

Netto-Null-Ziel 

Die Festlegung eines Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im Einklang mit den

gesellschaftlichen Klimazielen bedeutet,

i.        Emissionsminderungen in der Wertschöpfungskette in einer

Größenordnung zu erreichen, die der Tiefe der Minderung an dem jeweiligen Punkt auf dem Weg zum 1,5-Grad-Ziel entspricht, und

ii.       die Auswirkungen etwaiger verbleibender Emissionen (nach etwa 90–95 % der Emissionsreduktion mit der Möglichkeit gerechtfertigter sektoraler Abweichungen im Einklang mit einem anerkannten sektoralen Pfad) durch dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2Menge zu neutralisieren.

Nicht angestellte Beschäftigte 

Zu den nicht angestellten Beschäftigteninnerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens gehören Auftragnehmer, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ (NACE-

Code N78) tätig sind.

Nicht erneuerbare Energie

Energie, bei der nicht festgestellt werden kann, dass sie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Operative Kontrolle 

Die operative Kontrolle (über ein Unternehmen, einen Standort, einen Betrieb oder einen

Vermögenswert) ist eine Situation, in der das

Unternehmen in der Lage ist, die operativen

Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens, Standorts, Betriebs oder Vermögenswerts zu leiten.

Chancen 

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit positiven finanziellen Auswirkungen

Überstunden 

Die         Zahl         der         tatsächlich         geleisteten

Arbeitsstunden, die von einer Arbeitskraft über ihre vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinaus geleistet wurden.

Eigene Belegschaft/eigene Arbeitskräfte 

Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“) und nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen („Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben (NACE-Code N78).

Ozonabbauende Stoffe 

Stoffe, die im Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.

Verpackungen 

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung, zur Lagerung, zum Transport und zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder

Verbraucher weitergegeben werden.[18]

Entlohnung 

Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des

Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable Bestandteile“). „Einkommen“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn.

„Medianeinkommen“               bezeichnet                 die

Einkommenshöhe, von der aus die Zahl der Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Beschäftigte mit höheren Einkommen.

Menschen mit Behinderungen 

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder

Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 

Physische Risiken 

Alle globalen Wirtschaftstätigkeiten hängen von der Funktionsweise von Geosystemen ab, z. B. von einem stabilen Klima und Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung mit Biomasse (Rohstoffen). Naturbezogene physische Risiken sind eine unmittelbare Folge der Abhängigkeit einer Organisation von der Natur. Physische Risiken entstehen, wenn natürliche Systeme durch die Auswirkungen von Klimaereignissen (z. B. extreme Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B. seismische Ereignisse wie Erdbeben) oder Veränderungen des Gleichgewichts von Ökosystemen, beispielsweise hinsichtlich der Bodenqualität oder der Meeresökologie, beeinträchtigt werden, was sich auf die Ökosystemdienstleistungenauswirkt, auf die die Organisationen angewiesen sind. Diese können akut, chronisch oder beides sein. Naturbezogene physische Risikenergeben sich aus Veränderungen der biotischen (mit Lebewesen zusammenhängenden) und abiotischen (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden) Bedingungen, die gesunde und funktionierende Ökosystemeunterstützen. Physische Risiken sind in der Regel standortspezifisch. Naturbezogenephysische Risiken sind häufig mit

 

klimabedingten           physischen     Risikenverbunden.

Belastbarkeitsgrenzen des Planeten 

Dieses Konzept ermöglicht es den Menschen, einen sicheren Handlungsraum im Hinblick auf das Funktionieren der Erde abzuschätzen. Dabei werden die Belastbarkeitsgrenzen für jeden wichtigen Prozess des Geosystems quantifiziert, die nicht überschritten werden sollten, um untragbare weltweite Umweltveränderungen zu vermeiden.

Strategie 

Eine Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für die Entscheidungsfindung nutzt. Die Planung oder die

Managemententscheidungen des Unternehmens in Bezug auf einen wesentlichen

Nachhaltigkeitsaspekt werden im Rahmen einer Strategie umgesetzt. Jede Strategie unterliegt der Verantwortung einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Eine Strategie wird gemäß den geltenden Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Eine

Strategie wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt.

Schadstoff 

Stoffe, Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht oder andere Kontaminanten in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt schaden, die zu einer Schädigung von Sachwerten oder zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen der Umwelt führen können.[19]

Umweltverschmutzung 

Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffenin Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von

Sachwerten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen führen können.[20]

Bodenverschmutzung 

Das Einbringen in den Boden – unabhängig davon, ob diese Einbringung auf der Produktionsstätte eines Unternehmens oder außerhalb oder durch die Verwendung der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt – als Folge von menschlichem Handeln, von Stoffen,

Erschütterungen, Hitze oder Lärm, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können und eine Schädigung von Sachwerten oder eine Beeinträchtigung von Annehmlichkeiten und sonstigen legitimen

 

Nutzungen der Umwelt zur Folge haben können.[21] Zu den Bodenschadstoffen gehören anorganische Schadstoffe, persistente organische Schadstoffe (POP), Pestizide, Stickstoff- und Phosphorverbindungen usw.

Schutzgebiet 

Ein klar definierter geografischer Raum, der anerkannt, ausgewiesen und durch rechtliche oder andere wirksame Mittel verwaltet wird, um die langfristige Erhaltung der Natur und der damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen und kulturellen Werte sicherzustellen.

Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung 

Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen von einem Dritten bezogen hat. Der Begriff „erhalten“ bezieht sich auf Umstände, unter denen ein Unternehmen Strom nicht direkt erwirbt (z. B. als Mieter in einem Gebäude), sondern die Energie zur Nutzung in den Betriebsanlagen erhält.

Rohstoff 

Primäres oder sekundäres Material, das zur Herstellung eines Produkts verwendet wird.

Anerkannte    Qualitätsstandards    für     CO2

Gutschriften

Qualitätsstandards für CO2-Gutschriften, die von unabhängigen Dritten überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche Anforderungen und Projektberichte verfügen, mindestens

Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für die Berechnung, Überwachung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen des Projekts umfassen.

Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen 

Arbeitsbedingte                  Verletzungen                  oder

Erkrankungen, die zu Folgendem führen:

i.        Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder

ii.       eine               erhebliche             Verletzung       oder

Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.

Verwertung 

Jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmte Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.[22]

Recycling 

Ein           Verwertungsverfahren,           durch            das

Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien

 

oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Ressourcenregeneration 

Förderung der Fähigkeit natürlicher Systeme zur Selbsterneuerung mit dem Ziel, ökologische Prozesse, die durch menschliches Handeln geschädigt oder ausgebeutet werden, zu reaktivieren.

Abhilfe(maßnahmen) 

Mittel, mit denen negative Auswirkungen ausgeglichen oder bekämpft werden können. Beispiele: Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Vermeidung von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder

Garantien für die Nichtwiederholung, Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen), Rückgabe, Wiederherstellung, Rehabilitation.

Erneuerbare Energie 

Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klär- und Biogas.[23] 

Erneuerbare Materialien 

Materialien, die aus Ressourcen stammen, die rasch durch ökologische Zyklen oder landwirtschaftliche Verfahren erneuert werden, sodass die von diesen und anderen damit verbundenen Ressourcen erbrachten Dienstleistungen nicht gefährdet sind und für die nächste Generation erhalten bleiben.

Ressourcenzuflüsse 

Ressourcen, die in die Einrichtungen des Unternehmens gelangen.

Ressourcenabflüsse 

Ressourcen, die die Einrichtungen des Unternehmens verlassen. 

Optimierung der Ressourcennutzung 

Die Konzeption, die Herstellung und der Vertrieb von Materialien und Produkten mit dem Ziel, sie zu ihrem höchstmöglichen Wert weiter zu verwenden. Ökodesign und Gestaltung im Hinblick auf die Langlebigkeit, Reparatur, Wiederverwendung, Umnutzung, Demontage und Wiederaufarbeitung sind Beispiele für Möglichkeiten, mit denen die Nutzung von Ressourcen optimiert wird. 

Wiederverwendung 

Jeder        Vorgang,       bei      dem       Produkte        und

Komponenten, die kein Abfall sind, erneut für den gleichen Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Dies kann eine Reinigung oder kleine Anpassungen umfassen, sodass sie ohne wesentliche Änderungen bereit für die nächste Verwendung sind.

Flussgebiet 

Das Gebiet, aus welchem über Ströme, Flüsse und möglicherweise Seen der gesamte Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins Meer gelangt.

Risiken 

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen Auswirkungen, die im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen entstehen und sich kurz-, mittel- oder langfristig negativ auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können. 

Szenario 

Eine plausible Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z. B. technologischer Wandel, Preise) und

Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Szenarien nicht um Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern dass sie verwendet werden, um einen Überblick über die Auswirkungen der Entwicklungen und Maßnahmen zu gewinnen.

Szenarioanalyse 

Ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung möglicher Folgen zukünftiger Ereignisse unter unsicheren Bedingungen.

Scope-1-Treibhausgasemissionen 

Direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

Scope-2-Treibhausgasemissionen 

Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht.

Scope-3-Treibhausgasemissionen 

Alle (nicht unter Scope 2 fallenden) indirekten

Treibhausgasemissionen,          die          in         der

Wertschöpfungskette des Bericht erstattenden Unternehmens auftreten, und zwar sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen lassen sich in Scope-3-Kategorien aufschlüsseln.

Scope-3-Kategorie 

Eine der 15 Arten von Scope-3Treibhausgasemissionen, die vom

Unternehmensstandard des THG-Protokolls identifiziert und vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen

(Scope 3)                 (angepasst                 an                den

Rechnungslegungs-                                                        und

Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3), Glossar (Version 2011)) detailliert beschrieben werden. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Scope-3-Emissionenauf der Grundlage der Kategorien für indirekte Treibhausgasemissionen der ISO 14064-

1:2018 zu bilanzieren, können sich auch auf die in Abschnitt 5.2.4 definierte Kategorie (ohneindirekte Treibhausgasemissionen aus

 

importierter Energie) der ISO 14064-1:2018 beziehen.

Vertrauliche Informationen 

Vertrauliche Informationen im Sinne der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates[24] zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds.

Standort 

Ein Ort, an dem sich eine oder mehrere physische Anlagen befinden. Gibt es mehr als eine physische Anlage desselben oder verschiedener Eigentümer oder Betreiber und werden bestimmte Infrastrukturen und Einrichtungen gemeinsam genutzt, kann das gesamte Gebiet, in dem sich die physische Anlage befindet, einen Standort darstellen.

Sozialer Dialog 

Alle Arten von Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und Arbeitnehmervertreternüber Fragen von gemeinsamem Interesse im

Zusammenhang       mit      der      Wirtschafts-       und

Sozialpolitik. Er kann in einem Prozess zwischen drei Parteien erfolgen, mit der Regierung als offizielle Partei des Dialogs, oder nur zwischen

Arbeitnehmervertretern und Führungskräften (oder Gewerkschaften und

Arbeitgeberverbänden).

Sozialschutz 

Die Reihe von Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Schutzbedürftigkeit während des gesamten Lebenszyklus.

Boden 

Die oberste Schicht der Erdkruste, die sich zwischen dem Grundgestein und der Oberfläche befindet. Der Boden besteht aus

Mineralpartikeln, organischem Material, Wasser, Luft und lebenden.[25]

Bodendegradation 

Die abnehmende Fähigkeit des Bodens, Ökosystemgüter und -leistungen nach den Wünschen seiner Interessenträger zu liefern.

Bodenversiegelung 

Die Bedeckung des Bodens in einer Weise, dass die bedeckte Fläche undurchlässig ist (z. B. Straßen). Diese Nichtdurchlässigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie in der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission[26] beschrieben wird.

Spezifische Frachtwerte 

Masse emittierten Schadstoffs pro Masse hergestellten Produkts. Spezifische Frachtwerte ermöglichen einen durch Vermischung oder Verdünnung unbeeinflussten Vergleich der Umweltleistung von Anlagenunabhängig von ihren Produktionsmengen.[27]

Einbeziehung der Interessenträger 

Ein kontinuierlicher Prozess der Interaktion und des Dialogs zwischen dem Unternehmen und

 

seinen Interessenträgern, der es dem Unternehmen ermöglicht, ihre Interessen und Anliegen zu hören, zu verstehen und darauf zu reagieren.

Interessenträger 

Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Es gibt zwei Hauptgruppen von Interessenträgern

i.        betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskettebetroffen sind oder betroffen sein könnten, sei es auf positive oder negative Weise, und 

ii.       Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen:

        Hauptnutzer                 der                     allgemeinen

Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute,

Versicherungsunternehmen) sowie andere

        Nutzer,                     einschließlich                       der

Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der

        Zivilgesellschaft                                                   sowie

Nichtregierungsorganisationen,

        Regierungen,                   Analysten                    und

Wissenschaftler.

Einige Interessenträger können zu beiden Gruppen gehören.

Stoffe

Alle chemischen Elemente und ihre Verbindungen mit Ausnahme der folgenden

Stoffe:

i.          radioaktive Stoffe gemäß Artikel 1 der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates[28] zur

        Festlegung                der                   grundlegenden

Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen,

ii.         genetisch veränderte Mikroorganismen gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[29] über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen

Systemen, iii.             genetisch veränderte Organismen gemäß

        Artikel 2                           Absatz 2                             der

Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen

 

Parlaments und des Rates[30] über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt.[31]

Besorgniserregende Stoffe 

Stoffe, die

i.        die in Artikel 57 festgelegten Kriterien erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates[32] ermittelt wurden,

ii.       in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen

Parlaments und des Rates[33] in eine der folgenden Gefahrenklassen oder

Gefahrenkategorien eingestuft ist:

–      Karzinogenität der Kategorien 1 und 2,

–      Keimzell-Mutagenität der Kategorien 1 und 2,

–      Reproduktionstoxizität der Kategorien 1 und 2,

–      endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit,

–      endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt,

–      persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften,

–      persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente      und          sehr

bioakkumulierbare Eigenschaften,

–      Sensibilisierung der Atemwege der Kategorie 1,

–      Sensibilisierung              der           Haut              der

Kategorie 1,

–      chronisch gewässergefährdend der

Kategorien 1 bis 4,

–      die Ozonschicht schädigend,

–      spezifisch         zielorgantoxisch (wiederholte    Exposition)            der

Kategorien 1 und 2,

–      spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) der Kategorien 1 und 2 oder iii. negative Auswirkungen auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Produkt, in dem es vorhanden ist, im Sinne der einschlägigen

        produktspezifischen                             Ökodesign-

 

Anforderungen der Union.

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) 

Stoffe, die die Kriterien des Artikels 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurden.

Lieferant 

Der Organisation vorgelagertes Unternehmen (d. h. innerhalb der Lieferkette der Organisation), das ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die zur Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Organisation verwendet wird. Ein Lieferant kann eine direkte (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet) oder eine indirekte Geschäftsbeziehung zu der

Organisation unterhalten.

Lieferkette 

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten oder Prozesse, die von dem Unternehmen vorgelagerten Betrieben durchgeführt werden, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die bei der Entwicklung und der Erzeugung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden. Dazu gehören vorgelagerte Unternehmen, mit denen das Unternehmen in einer direkten Beziehung steht (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet), und Einrichtungen, mit denen das Unternehmen eine indirekte Geschäftsbeziehung unterhält.

Oberflächengewässer 

Binnengewässer, ausgenommen Grundwasser, sowie die Übergangsgewässer und

Küstengewässer, wobei im Hinblick auf den chemischen Zustand ausnahmsweise auch die Hoheitsgewässer eingeschlossen sind.[34]

Nachhaltigkeitsaspekte 

Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich

Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates[35].

Nachhaltigkeitserklärung 

Der spezielle Abschnitt des Managementberichts des Unternehmens, in dem die im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[36] und den ESRS erstellten Informationen zu

Nachhaltigkeitsaspekten dargestellt werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen  

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche positive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens oder seine

Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die

 

Entscheidungen seiner Geschäftspartner im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspektebeeinflussen können. Wie jede andere Chancewerden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen als Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen.

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine

Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können. Wie jedes andere Risiko sind nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine

Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der

Eintrittswahrscheinlichkeit.

Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen 

Die Auswirkungen, die das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder

Geschäftsbeziehungen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.

Systemische Risiken 

Risiken, die sich aus dem Ausfall eines gesamten Systems und nicht aus dem Ausfall einzelner Teile davon ergeben. Sie sind durch bescheidene Kipp-Punkte gekennzeichnet, die in Kombination indirekt zu großen Ausfällen führen, durch kaskadierende Wechselwirkungen von physischen Risiken und Übergangsrisiken(Ansteckung), indem ein Verlust eine Kette weiterer Verluste auslöst, was dazu führt, dass die Systeme nach einem Schock ihr

Gleichgewicht nicht wiedererlangen können. Ein Beispiel hierfür ist der Verlust einer wichtigen Art

(beispielsweise Seeotter), die eine entscheidende Rolle in der

Gemeinschaftsstruktur der Ökosystemeeinnehmen. Als Seeotter in den 1900er-Jahren so stark gejagt wurden, dass sie kurz vor dem

Aussterben standen, kippten die Küstenökosysteme und die Produktion von Biomasse ging erheblich zurück.

Ziele 

Messbare, ergebnisorientierte und terminierte Zielsetzungen, die das Unternehmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen erreichen will. Sie können vom Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen Anforderungen an das

 

Unternehmen ergeben.

Bedrohte Arten 

Gefährdete Arten, einschließlich Flora und Fauna, die in der Roten Liste der Europäischen Union oder der Roten Liste der IUCN aufgeführt sind, wie in Anhang II Abschnitt 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission genannt.

Schulung 

Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse seiner eigenen Arbeitskräfteergreift. Dies kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und OnlineSchulungen.

Übergangsplan 

Ein spezieller Aktionsplan, der von dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer strategischen Entscheidung angenommen wird und Folgendes zum Gegenstand hat:

i.        ein politisches Ziel und/oder

ii.       einen             unternehmensspezifischen

Aktionsplan, der als strukturiertes Bündel von Zielen und Maßnahmen organisiert ist und mit einer zentralen strategischen Entscheidung, einer wesentlichen Änderung des Geschäftsmodellsund/oder besonders wichtigen Maßnahmen und zugewiesenen

Ressourcen verknüpft ist.

Übergangsplan für den Klimaschutz 

Ein Aspekt der Gesamtstrategie eines Unternehmens, in dem die Ziele, Maßnahmenund Mittel des Unternehmens für seinen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft festgelegt sind, einschließlich Maßnahmen wie der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C und der

Klimaneutralität.

Übergangsrisiken 

Risiken, die sich aus einer Diskrepanz zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren, wie z. B. staatliche Maßnahmen, technologische Durchbrüche, Marktveränderungen, Rechtsstreitigkeiten und sich ändernde Verbraucherpräferenzen, können allesamt Übergangsrisiken bewirken oder verändern.

Nutzer 

Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen sind

Hauptnutzer                        der                       allgemeinen

Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der

Zivilgesellschaft                                                            sowie

Nichtregierungsorganisationen,          Regierungen,

 

Analysten und Wissenschaftler.

Wertschöpfungskette 

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im

Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist. 

Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende: 

i.        diejenigen      im      Rahmen      der       eigenen

Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B.

Personalwesen, ii. diejenigen entlang seiner Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebskanäle, z. B. Beschaffung von Materialien und

        Dienstleistungen       sowie       Verkauf       und

        Lieferung             von             Produkten            und

Dienstleistungen, und iii. das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist.

Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden).

In                ESRS                wird               der               Begriff

Wertschöpfungskette“ im Singular verwendet, auch wenn anerkannt wird, dass Unternehmen über mehrere Wertschöpfungsketten verfügen können.  

Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette 

Eine Person, die in der Wertschöpfungskettedes Unternehmens tätig ist, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen Beziehung zu dem Unternehmen. Die ESRS decken alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein, die mit den eigenen Tätigkeiten und der

Wertschöpfungskette des Unternehmens verbunden sind, auch durch seine Produkte oder

Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören alle

Arbeitskräfte, die nicht der „eigenen Belegschaft“ angehören (die „eigene

Belegschaft“ umfasst sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen

  

stehen („Beschäftigte“), als auch nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben

(„Selbständige“),         oder      Personen,      die        von

Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster

Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code N78).

Lohn

 

Bruttolohn ohne variable Komponenten wie Überstunden und Anreizvergütung und ohne

Zulagen, sofern sie nicht garantiert sind.

Abfall 

 

Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.[37]

Abfallhierarchie 

 

Rangfolge            bei           der           Abfallvermeidung und -bewirtschaftung41:

i.           Vermeidung, ii.   Vorbereitung zur Wiederverwendung, iii.                  Recycling,

iv.      sonstige Verwertung( z. B. energetische

Verwertung) und

v.       Beseitigung.

Abfallbewirtschaftung 

 

Die Sammlung, der Transport, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Überwachung dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen werden[38].

Abwasser 

 

Wasser, das aufgrund seiner Qualität, seiner Menge oder des Zeitpunkts seines Auftretens für den Zweck, für den es verwendet wurde oder zu dessen Erfüllung es erzeugt wurde, keinen unmittelbaren Wert mehr hat.

Abwasser eines Nutzers kann eine potenzielle Versorgung eines Nutzers an einem anderen Ort darstellen. Kühlwasser gilt nicht als Abwasser.

Wasserverbrauch 

 

Die Wassermenge, die im Laufe des Berichtszeitraums in die Grenzen des Unternehmens (oder der Anlage) verbracht und nicht in Gewässer eingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Ableitung von Wasser 

 

Die Summe der Abwässer und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und während des Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder Grundwassereingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Wasserintensität 

 

Ein Parameter, der das Verhältnis zwischen einem volumetrischen Aspekt des Wassers und einer gebildeten Aktivitätseinheit (Produkte, Verkäufe usw.) angibt.

Aufbereitetes            und Wasser

wiederverwendetes

Wasser und Abwasser (behandelt oder unbehandelt), das vor der Ableitung aus dem Bereich des Unternehmens oder der gemeinsam genutzten Anlagen mehr als einmal verwendet

 

wurde, um den Wasserbedarf zu verringern. Dies kann im selben Prozess (aufbereitet) oder in einem anderen Verfahren innerhalb derselben (gemeinsamen oder eigenen) Anlage oder in einer anderen Anlage des Unternehmens erfolgen (wiederverwendet).

Wasserknappheit 

Die volumetrische Abundanz oder der Mangel an Süßwasserressourcen. Wasserknappheit ist durch den Menschen bedingt und ist eine Funktion des Volumens des menschlichen Wasserverbrauchs im Verhältnis zum Volumen der Wasserressourcen in einem bestimmten Gebiet. Bei einer trockenen Region mit sehr wenig Wasser, aber ohne menschlichen Wasserverbrauch würde man nicht von Wasserknappheit, sondern eher von einer ariden Region sprechen. Wasserknappheit ist eine physische, objektive Realität, die in allen Regionen und im Zeitverlauf einheitlich gemessen werden kann. Die Wasserknappheitspiegelt die physische Abundanz von

Süßwasser wider und nicht die Frage, ob dieses Wasser für die Nutzung geeignet ist. So kann beispielsweise eine Region über reichliche Wasserressourcen verfügen (und somit nicht als von Wasserknappheit betroffen gelten), aber eine so starke Verschmutzung aufweisen, dass ihre Wasserressourcen nicht für die Verwendung durch Menschen oder eine ökologische Nutzung geeignet sind.

Wasserentnahme 

Die Summe des Wassers, das während des

Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle Verwendungszwecke in die Grenzen des

Unternehmens geleitet wurde.

Arbeitnehmervertreter 

Der Begriff „Arbeitnehmervertreter“ bezieht sich auf

i. von Gewerkschaften oder von Mitgliedern solcher Gewerkschaften gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten benannte oder gewählte

Gewerkschaftsvertreter, ii. ordnungsgemäß gewählte Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation frei gewählt werden und nicht gemäß den nationalen Rechts- und

        Verwaltungsvorschriften                                 oder

Tarifverträgen vom Arbeitgeber dominiert oder kontrolliert werden und zu deren Aufgaben nicht Tätigkeiten gehören, die in dem betreffenden Land ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten sind, und die nicht dazu benutzt werden, die Position der betreffenden Gewerkschaften oder ihrer Vertreter zu untergraben.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 

Zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im weiteren Sinne umfasst nicht nur die Vereinbarkeit mit familiären oder Betreuungspflichten, sondern auch die Aufteilung zwischen der am Arbeitsplatz und im

 

Privatleben verbrachten Zeit, die über familiäre Verpflichtungen hinausgeht.

Arbeitsbedingte Gefahren 

Arbeitsbedingte Gefahren können folgende sein:

i.         physische Gefahren (z. B. Strahlung, extreme Temperaturen, konstanter lauter Lärm, rutschige Böden oder Stolpergefahr, unbewachte Maschinen, fehlerhafte

elektrische Geräte),

ii.        ergonomische Gefahren (z. B. unkorrekt angepasste Arbeitsplätze und Stühle, ungünstige Bewegungen, Vibrationen),

iii.       chemische Gefahren (z. B. Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen, reproduktionstoxischen Stoffen,

        Lösungsmitteln,         Kohlenmonoxid          oder

Pestiziden), iv. biologische Gefahren (z. B. Exposition gegenüber Blut und Körperflüssigkeiten,

        Pilzen,             Bakterien,             Viren              oder

Insektenbissen),

v.                          psychosoziale Gefahren (z. B. verbale

Misshandlung, Belästigung, Mobbing),  vi. Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation (z. B. übermäßige Arbeitsbelastung, Schichtarbeit, lange Arbeitszeiten, Nachtarbeit, Gewalt am

Arbeitsplatz).

Arbeitsbezogene Vorfälle 

Ereignisse, die sich aus oder während der Arbeit ergeben und zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen oder führen könnten. Vorfälle können z. B. auf Folgendes zurückzuführen sein: elektrische Probleme, Explosionen, Brände, Überlauf, Überschlag, Leckagen, Durchfluss, Bruch, Bersten, Zersplitterung, Kontrollverlust, Rutschen, Stolpern und Sturz, Körperbewegungen ohne Stress, Körperbewegungen unter/mit Stress, Schock, Schreck, Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz (z. B. sexuelle Belästigung).

Ein       Vorfall,      der       zu       Verletzungen         oder

Gesundheitsschäden führt, wird häufig als Unfall bezeichnet. Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnte, bei dem aber keine Verletzung oder Erkrankung eintritt, kann als „Beinahe-Vorfall“ bezeichnet werden.

[1] Verordnung (EU) 757/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).

 

 

[4] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1). 

[5] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). 

[6] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (ABl. L 63 vom 2.3.2012, S. 1).  7 Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). 

[7] Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1).  9 Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). 

[8] 2013/488/EU: Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EUVerschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1). 

[9] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). 

[10] Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-

[11] Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).  

[12] Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).

[13] Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).  

[14] Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 

[15] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). 

[16] Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit

Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl. L 196 vom 25.7.2022, S. 1). 

[17] Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1).

[18] Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10).  

[19] Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. 

[20] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).

[21] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).  

[22] Artikel 3 Absatz 15 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. 

[23] Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur

Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).)

[24] Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 149). 

[25] Artikel 3 Nummer 21 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).   

[26] Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 325 vom 20.12.2018, S. 18). 

[27] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen.

[28] Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1). 

[29] Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl. L 125 vom 21.5.2009, S. 75). 

[30] Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1). 

[31] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).

[32] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1).

[33] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1. 

[34] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie).  

[35] Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. 

[36] Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19). 

[37] Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.  41 Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.

[38] Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.